Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 210/14 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat, das Verkehrszeichen 136: "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte im Bereich der Hausnummern 1 und 4 anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, woran nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelages in Form von Pflastersteinen eigentlich keinen Zweifel lassen. Jedoch wird in diesem Bereich zu oft viel zu schnell gefahren, was eine erhebliche Gefahr vor allem für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter auf diesem ausgewiesenen Schulweg darstellt. Es gilt zu beachten, dass in diesem Bereich keine Möglichkeit existiert, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bitten wir jedoch um Handlungsmöglichkeiten um die Situation mit anderen geeigneten Maßnahmen zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6156 2024 Die Vorlage OF 210/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 196/14 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai d.J. - ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und - die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagene Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2024 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße "Alt-Harheim" vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen: 1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden? 2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden? 3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft "Alt-Harheim 20") einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken? Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch "Alt-Harheim" als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer "Tempo-20-Zone" könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5373 2024 Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße "Hermannspforte" mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße "Harheimer Weg" Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung "Nordpark". Begründung: zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße "Hermannspforte" (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den "Nordpark" Richtung "Grillplatz Nordpark" deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum "Grillplatz Nordpark" führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5374 2024 Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet. Abstimmung: 2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 176/14 Betreff: Parken Korffstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 - 25 in eine begrenzte Parkdauer von max. 30 Minuten mit dem Zusatz "Montag - Samstag von 8.00 - 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 174/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße "Hermannspforte" bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente, direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Vorschlag: Die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" sollte zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochgestuft werden. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile. 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 168/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2024 Die Vorlage OF 168/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2021, OF 48/14 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat beantragte und vom Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1805 vom 12.10.2020 zugesagte Markierung von Parkplätzen zügig umzusetzen. Begründung: Die vom Ortsbeirat angeregte Ausweisung der Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone ist inzwischen realisiert. Die Ausweisung der Parkflächen sollte daher erfolgen, damit legales Parken auf den dafür geeigneten Flächen ermöglicht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1165 2021 Die Vorlage OF 48/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 33/14 Betreff: Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte und die bereits vor gut 1,5 Jahren zugesagte Berücksichtigung von barrierefreien Spielgeräten vorzustellen (ST 292 / 17.2.2020). Begründung: Das Neubaugebiet "Im Niederfeld" sollte eine ausgewiesene Spielfläche erhalten. Diese wurde verworfen. Stattdessen sollte der Spielplatz "Hermannspforte" über die angrenzende Grünfläche hinaus erweitert werden - auch um Spielgeräte für größere Kinder. Leider gibt es bisher keinerlei Pläne oder Zeitvorstellungen in Richtung des Ortsbeirates. Dies möge mit einer Zeiteinschätzung für die Umsetzung nachgeholt werden. In Neubaugebieten leben Familien mit kleinen Kindern. Diese brauchen die Spielplätze jetzt und nicht erst in 5 Jahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 832 2021 Die Vorlage OF 33/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 35/14 Betreff: Instandsetzung des Weges Hermannspforte 22 bis 32 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Fußweg vor den Häusern in der Hermannspforte 22 - 32 in gleichem Maße Instand zu setzen, wie schon bei den Fußwegen der Hausnummern 10-20 sowie 34-40 geschehen. Begründung: Der genannte Weg vor der Bebauung dient den Anwohnern als einzige Verbindung zu ihren Wohnungseingängen. Leider ist dieser im Vergleich zu den ähnlich angelegten Wegen links und rechts davon in einem schlechten Zustand: Unebenheiten, die an trockenen Tagen zu stürzen führen, an nassen zu tiefen Pfützen und im Winter zu Eisflächen. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Anwohner bspw. auf Rollatoren unterwegs ist, erscheint es sinnvoll, diesen Weg - genauso wie bei den benachbarten Wegen bereits geschehen - ebenfalls Instand zu setzen und die beschriebenen Mängel zu beheben. Abbildung 1: Quelle: Google Maps Abbildung 2: Quelle: eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1519 2022 Die Vorlage OF 35/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 38/14 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des "Harheimer Wegs" zwischen "Im Niederfeld" und "Korffstraße" mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 835 2021 Die Vorlage OF 38/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 288/14 Betreff: Verbesserung der Barrierefreiheit in Harheim Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Punkten in Harheim bauliche Veränderungen vorzunehmen, um den Zugang für Personen mit Mobilitätseinschränkungen herzustellen bzw. zu verbessern: 1. Bürgeramt, Außenstelle Harheim: Eingang zum Gebäude und Zugang zum Amtsraum 2. Einseitige Absenkung des Bordsteins in der Nähe der Apotheke Begründung: Zu 1.: Rollstuhlfahrer/-innen ist es aktuell nicht möglich, den Amtsraum im Rathaus Harheim selbstständig zu besuchen. Für Rollatorfahrer/-innen ist der Zugang mühsam. Zu 2.: Die Überquerung der Straße Alt-Harheim in Höhe der Apotheke ist für Personen mit Mobilitätseinschränkungen aufgrund des hohen Bordsteins erschwert. Eine Absenkung des Bordsteins würde Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7309 2021 Die Vorlage OF 288/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 286/14 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen. - ferner die äußere Sandstein-Rundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen. - die vollständige Erneuerung der Brunnentechnik zu veranlassen. - an den vorgesehenen Stellen wieder Bäume zu pflanzen, deren Habitus dem Standort und ihrer Funktion als Schattenspender entspricht. - und an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten. Begründung: Am 1986 eingeweihten Kirchplatz hat der Zahn der Zeit inzwischen heftig genagt. Die o.g. Maßnahmen erscheinen dem Ortsbeirat daher erforderlich, um den Harheimer Ortsmittelpunkt, der von historischer Bedeutung für den Stadtteil ist und der u.a. als Austragungsort für etliche Freiluftveranstaltungen dient, wieder in einen der Funktion für den Stadtteil angemessenen Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2020, OF 254/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7200 2021 1. Die Vorlage OF 254/14 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 286/14 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 286/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU und BFF; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 271/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg vom Parkplatz Zur Untermühle bis zur Einmündung Maßbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Begründung: Der Weg ist in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 271/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 266/14 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen Der Magistrat wird gebeten, an der Maßbornstraße gegenüber der Einmündung der Straße "In den Aspen" einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es beim Abbiegen aus der Straße "In den Aspen" häufig zu gefährlichen Situationen mit Rad- und Kfz-Verkehr, auf der Maßbornstraße. Diese Situationen treten vor allem dann auf, wenn auf der linken, ortsauswärts gerichteten Seite der Maßbornstraße größere Fahrzeuge parken, da diese die Sicht stark beeinträchtigen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6749 2020 Die Vorlage OF 266/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2020, OF 265/14 Betreff: Parksituation Riedhalsstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in der Riedhalsstraße auf beiden Seiten zwischen dem Harheimer Stadtweg und der Einfahrt zur Bezirkssportanlage durch das Anbringen einer entsprechenden Beschilderung zu unterbinden. Begründung: Das Parken großer LKW an der genannten Stelle stellt ein Sicherheitsrisiko dar, weil die Durchfahrtmöglichkeiten für RTW und Feuerwehr zur stark frequentierten Bezirkssportanlage und Turnhalle zeitweise blockiert werden. Die dort abgestellten LKW müssen zudem auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage wenden, was dort zu Schäden führt. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6748 2020 Die Vorlage OF 265/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 257/14 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, soll in der Kurve/Ecke, auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen) eine weitere Straßenlaterne installiert werden. Desweiteren wird darum gebeten die aktuellen Laternen dieses Weges zu reinigen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen "Grundweg" und "In den Schafgärten" und liegt zwischen der Kindertagestätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6289 2020 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 254/14 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen, - ferner die äußere Sandstein-Rundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen, - wieder niedrig wachsende Bäume an den vorgesehenen Stellen zu setzen - und an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten. Begründung: Der Platz steht nicht unter Denkmalschutz. Nach 35 Jahren ist die Reinigung des Buntsandsteins von Flechten in großem Umfang auf allen Buntsandsteinflächen erforderlich. Die Apostelfigur weist auf der Oberfläche starke Algenbildung auf. Auf der äußeren Rundung des Segmentbrunnens ist die Sandstein-Oberfläche abgeplatzt. Nach fachlicher Auskunft ist dies die Folge einer Versiegelung und kann durch Abschleifen behoben werden. Eine neue Versiegelung wird nicht empfohlen. Kalkreste im Brunnen wären mit zu entfernen. Der Platz weist auch mittig große dunklere Flecken auf. Vor dem Abgang zum Kirchengrundriss bei einer Bank an einer Straßenseite haben Wurzeln eines hohen Baumes das Pflaster gehoben und zur Stolperfalle gemacht. Eine Einebnung erfordert möglicherweise das Kappen einer Nebenwurzel. Der Platz wurde zwischen 1983 und 1986 gestaltet. Harheim erhielt ihn als Geschenk zur 1200-Jahr-Feier. Die Einweihung wurde mit der Bevölkerung groß gefeiert. Die Stadt veranschlagte für die Platzgestaltung 800.000 DM. Zwei Banken spendeten je 7.000 DM für die Apostelfigur. Der Wert der Anlage ist zu erhalten, seine historische Bedeutung aufrecht zu erhalten und eine Pflege des Platzes wie die Reinigung daher unerlässlich. Das gilt erst recht, da Harheim außer einem Kapellchen und drei Kruzifixen keine Denkmäler hat. Sein Ortsmittelpunkt mit den frei zu haltenden Blickachsen auf Rathaus und passende Backstein-Häuserzeile sowie Kirchengrundriss und Brunnen ist ein einmaliges Ensemble in Frankfurt. Mit dem Kirchengrundriss, Kruzifix und Bronzeplatte im Boden erinnert es an das frühere Wahrzeichen Harheims, die St. Jakobus-Barockkirche, einem Ort religiöser Verehrung seit vermutlich um 800. Die Kirche kam 1936/37 gegen den Widerspruch des Prof. Walbe vom Denkmalamt Darmstadt zum Abriss, weil ihn die NSDAP befürwortete. Mit der Weite des Platzes dient der Platz der Bevölkerung und Vereinen bei Märkten wie dem Weihnachtsmarkt, bei der Fronleichnamsprozession oder beim Brunnenfest und anderem mehr. Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene Plan, welcher in der Anlage beigefügt ist, zeigt die Baumreihen, die den Platz eingrenzen. Das Konzept sollte nicht der Beliebigkeit anheimfallen. An den leeren Stellen, wo vormals Bäume standen, sollen wieder niedrig wachsende Bäume, gepflanzt werden. Sie dienen der Abgrenzung des Platzes zur Straße hin sowie der Abgrenzung vor der Häuserzeile aus Backstein. Die Pflanzung würde allerdings etwas aufwendiger sein als üblich, weil Kabel an der Straßenseite liegen. Es ist aber bekannt, dass in Frankfurt das Problem schon gelöst worden ist, etwa durch Ummantelung der Kabel. Anlage 1 (ca. 136 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2021, OF 286/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7200 2021 1. Die Vorlage OF 254/14 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 286/14 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 286/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU und BFF; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 247/14 Betreff: Kinderspielplatz Harheim-Süd Mit der ST 194 wurde dem OBR am 07.02.2020 mitgeteilt, dass die Erweiterung Spielplatz "Hermannspforte" bereits auf die Möglichkeit einer Erweiterung und attraktiveren Gestaltung hin geprüft wurde. Denkbar sei dies aber nur, wenn der Spielplatz in Richtung der Grünfläche erweitert werden würde! Wir fragen den Magistrat daher an, ob das Denkbare nämlich die Erweiterung des Spielplatzes in Richtung Westen und Norden in die Grünfläche, auch in die Realität umgesetzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht, auch für die Kinder im neuen Baugebiet Harheim - Süd, (Im Niederfeld, Im Kalk, und Eckstraße) einen adäquaten Spielplatz zur Verfügung zu haben. Daher sollte einer angedachten Erweiterung nichts im Weg stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1693 2020 Die Vorlage OF 247/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz das Wort "Erweiterung" gestrichen und im letzten Satz durch das Wort "Vergrößerung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 250/14 Betreff: Parkflächen Reginastraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der neu geschaffenen verkehrsberuhigten Zone in der Reginastraße um Markierung von Parkflächen. Begründung: In verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken nur auf markierten Flächen gestattet. Damit ist das legale Parken in der neu eingerichteten verkehrsberuhigten Zone nicht mehr möglich. Um Anwohnern diese Situation deutlich zu machen und gleichzeitig das Parken an geeigneten Stellen zu ermöglichen, erscheint die Maßnahme sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6247 2020 Die Vorlage OF 250/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 243/14 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Der Magistrat wird gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick / In den Aspen 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2021 Die Vorlage OF 243/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD; CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 233/14 Betreff: Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahndecke in der Merzenstraße komplett zu erneuern, und nicht nur wie angezeigt, von der Straße am Wetterhahn bis zur Hausnummer 21 in der Merzenstraße und von der Hausnummer 11 in der Merzenstraße bis zur Maßbornstraße. Des Weiteren bitten wir zu prüfen und zu berichten, warum nicht, wie in der Straße "Im Eschbachtal", die Straßenlampen erneuert, d.h. die Zuleitung und die Straßenlampen in den Bürgersteig verlegt wurden? Begründung: Vor einigen Jahren wurden die Bürgersteige auf beiden Straßenseiten neu verlegt, mit der Absicht, anschließend auch die Fahrbahndecke in der gesamten Straße zu erneuern. Nun soll lediglich ein Teilabschnitt der Straße erneuert werden, was schon wieder Stückwerk bedeutet. Auch wenn der Zustand des Teilabschnittes zwischen Merzenstraße Hausnummer 11 und Hausnummer 21 besser ist, als der übrige Teil der Straße, gibt es doch einige Mängel (s. Fotos im Anhang), die eine komplette Erneuerung der Merzenstraße rechtfertigen würden. Da die Straßenlaternen nicht wie bei anderen Straßenerneuerungen in den Bürgersteig versetzt wurden, hängen sie immer noch an Drahtseilen, die zwischen den gegenüber gelegenen Häusern gespannt sind. Fotos der Straßendecke in der Merzenstraße zwischen Haus Nr. 11 und 21 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 233/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 215/14 Betreff: Einrichtung einer Mobilitätsstation am Alten Kirchplatz (Alt-Harheim) in Frankfurt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, am Alten Kirchplatz in Frankfurt-Harheim eine Mobilitätsstation einzurichten bzw. eine Einrichtung voranzutreiben! Diese soll folgende Einheiten beinhalten: - Car-Sharing-Station mit einem Auto - 2 Aufladestationen für E-Automobile - 2 Aufladestationen für E-Bikes / Fahrräder - Station für Roller / Vespa mit Elektroantrieb In die Planung ist die Infrastruktur um den gesamten Platz einzubeziehen. So ist es denkbar, dass der nur selten genutzte Taxi-Platz aufgelöst oder verlegt und einer Nutzung für die oben genannten Stellplätze zugeführt wird. Denkbar ist auch der Einbezug einer der Stellplätze am Bürgeramt, die heute permanent mit Dauerparkern zugestellt sind. Verträge mit Car-Sharing-Anbietern sollen künftig nur noch dann abgeschlossen werden, wenn diese sich auch verpflichten,an die Peripherie der Stadt Frankfurt mit ihrem Angebot zu gehen. Begründung: Harheim ist einer der Stadtteile mit der höchsten Autodichte. Das liegt zum Einen, am gegenüber der Innenstadt deutlich schlechteren Personen-Nahverkehr, zum anderen aber auch daran, dass die Stadtteile am Rand immer vergessen werden, wenn es um die Ansiedlung von Car-Sharing-Angeboten geht. Dies ist auch beim Angebotsmangel von Leihfahrrädern, E-Rollern oder E-Vespas festzustellen. Dieser Mangel soll nun an zentraler Stelle am Alten Kirchplatz in Harheim behoben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 213/14 Betreff: Elektromobilität nicht bremsen, sondern fördern Der Magistrat wird aufgefordert, zur Förderung der Elektromobilität den flächendeckenden Ausbau von Elektroladestationen auf öffentlichen Flächen zu unterstützen und zu fördern und in diesem Rahmen möglichst zeitnah aktiv zu ermöglichen, dass im Stadtteil Harheim auf öffentlichen Parkplätzen wie etwa dem Parkplatz Zur Untermühle Ladestationen eingerichtet werden. Begründung: Die Klimaziele der Bundesregierung erreichen sich nicht von selbst. Da müssen Bund, Länder und Kommunen schneller und effizienter handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 199/14 Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an dem o.g Ort, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft, durch vorbeifahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Wir denken hier u.a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag hilfreich sein! Begründung: Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße, (Bäcker, Metzger) ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich, dass auch der Bürgersteig von LKW, PKW und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein / Bürgersteig, erst möglich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5112 2019 Die Vorlage OF 199/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert auf der Grundlage der NR895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 441 2019 Der Vorlage OF 196/14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 190/14 Betreff: Erneuerung des Bürgersteigs vor der Einfahrt Maßbornstraße 17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Straßenbauamt zu beauftragen, die Absenkung des Bürgersteigs vor der Einfahrt zum o.g. Grundstück zu beheben und den Bürgersteig wieder in die optimale Höhe / Gefälle zu bringen. Begründung: Bedingt durch Bauarbeiten im hinteren Teil des Grundstücks, ist der Bürgersteig herunter gefahren worden. Jetzt entsteht dort bei Regen eine Pfütze, die behoben werden sollte. Ob hier Regressansprüche gegen den Eigentümer geltend gemacht werden können ist zu prüfen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 190/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 185/14 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die seit 2017 in Planung befindliche Einrichtung einer Baustellenabfahrt an der B3 für den LKW-Verkehr überhaupt noch von der DB Netze AG weiter verfolgt wird, oder ob der Plan völlig aufgegeben wurde und nun beabsichtigt ist, den LKW-Bauverkehr weitestgehend durch den Stadtteil Harheim und über die Niddabrücke am Harheimer Stadtweg zu führen. Begründung: Bei der Vorstellung des Projektes und der öffentlichen Beschreibung im Mai 2017 hatte die DB Netze noch detailliert beschrieben, dass Erdmassen, Betonstahl und Beton mit LKWs antransportiert werden und dafür eine Auf- /Abfahrt für den Baustellenverkehr an der B3 eingerichtet wird und damit LKWBaustellenverkehr weitestgehend aus den Ortskernen herausgehalten werden. Ein Baubeginn der Straßenbauarbeiten für die Baustellenabfahrt an der B3 ist aktuell jedoch absolut nicht erkennbar. Das ruft Zweifel hervor, ob die DB schon aus wirtschaftlichen Gründen die Baustellenzufahrt für den Schwerverkehr der Einfachheit halber durch Harheim führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4761 2019 Die Vorlage OF 185/14 wird in folgender Fassung als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, CDU und SPD beschlossen: "Der Magistrat wird um dringende Bearbeitung der Vorlage OM 4258 vom 18.02.2019 gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 184/14 Betreff: Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der Keltenstraße Absicherung der natürlichen Quelle in Harheim am "Born" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin die bei vielen Harheimer Bürgern bekannte und schon seit sehr langer Zeit aktive natürliche Quelle (nordwestlich der Riedhalsstraße) am Born (Flurstück 734) erhalten bleibt und nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurde bei Bauarbeiten oberhalb der Quelle, im Bereich Keltenstraße, Maßbornstraße, Am Römerbrunnen bzw. Bürgerstraße, die o.g. Quelle in Mitleidenschaft gezogen, was bedeutet, dass diese fast versiegt war. Jetzt wo wieder größere Bauarbeiten in diesem Bereich geplant sind, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, welche eine Beeinträchtigung der Quelle ausschließen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4760 2019 Die Vorlage OF 184/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 180/14 Betreff: Zugeparkter Gehweg auf dem Schulweg gegenüber von der Liegenschaft Alt-Harheim 20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die in der ST 1943 vom 08.10.2018 zugesagten Stahlabweiser installiert werden. Begründung: Bedauerlicherweise ist an dieser Stelle der Gehweg immer noch regelmäßig von darauf verbotswidrig abgestellten Autos zugeparkt, die Fußgänger - auch Schulkinder - müssen an dieser Stelle immer noch auf die Fahrbahn ausweichen. Das Straßenverkehrsamt erklärt Bürgern, die sich darüber beschweren, "Verkehrsüberwachung kann vorsätzliches Fehlverhalten nicht unterbinden." Da bleibt die Frage, weshalb die offenbar einzige mögliche Maßnahme zum Schutz der Fußgänger nicht zeitnah durchgeführt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1239 2019 Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 178/14 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse Vorgang: OM 1683/17 OBR 14; ST 1737/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann das Vorhaben "Verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse" umgesetzt wird. Begründung: Der Magistrat hat die entsprechende Anregung des Ortsbeirats (OM 1683 vom 22.5.2017) zur Ausweisung des im Antrag genannten Bereichs mit der ST1737 vom 8.9.2017 positiv beschieden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1737 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 178/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 177/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 177/14 Betreff: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse Vorgang: OM 1683/17 OBR 14; ST 1737/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die in der ST1737 vom 08.09.2017 zugesagte verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse eingerichtet wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist besorgt, ob die zugesagte Einrichtung in den vergangenen eineinhalb Jahren möglicherweise verloren gegangen sein könnte. Das ursächliche Problem hat sich leider nicht von alleine gelöst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1737 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 177/14 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNEN erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1194 2019 Die Vorlage OF 177/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 161/14 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße "In den Schafgärten" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Straße "In den Schafgärten" ab Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung "Am Eschbachtal" zu einer Einbahnstraße umzufunktionieren. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zu Bürgerhaus, Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelelung könnte die Situation verbessert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2018 Die Vorlage OF 161/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text der Begründung angefügt wird: "Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatz suchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 162/14 Betreff: Parkraumkonzept für den Parkplatz zur Untermühle Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Parkplatz Zur Untermühle montags bis samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf eine Parkdauer von maximal 4 Stunden zu beschränken, ausweisbar durch eine Parkscheibe. Begründung: Der für das Bürgerhaus vorgesehene Parkraum wird regelmäßig von langfristig abgestellten Anhängern oder von Baufahrzeugen belegt, was zu einem störenden höheren Verkehrsaufkommen vor und um das Bürgerhaus führt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3939 2018 Die Vorlage OF 162/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 157/14 Betreff: Umleitung Nidda-Radweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, während der von Januar bis März 2019 geplanten Sperrung der Harheimer Nidda-Brücke eine Umleitung des Radverkehrs nördlich der Nidda über den Bonameser Nordpark und die Straße "Hermannspforte" sowie den Harheimer Ortskern auszuschildern. Der dazu benötigte, nicht asphaltierte Feldweg zwischen Nordpark und Hermannspforte ist zu diesem Zweck entsprechend herzurichten. Begründung: Die Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim muss wegen der Ertüchtigung für den LKW-Verkehr im genannten Zeitraum gesperrt werden, was dann auch den Niddaradweg unpassierbar macht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2018 Die Vorlage OF 157/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 339/12 Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023") schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, (i) eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, (ii) eine sechszügige IGS in Bildungsregion Nord sowie (iii) ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach/Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehen Am Eschbachtal // Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-)Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern sowie 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche? Begründung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen ist eine frühzeitige Planung zwingend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3663 2018 Die Vorlage OF 339/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2018, OF 145/14 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse Die dort seit 20 Jahren aufgestellten Blumenkübel sollten wieder aufgestellt werden Der Magistrat wird gebeten, die seit vielen Jahren im Bereich der Liegenschaft Winkelgasse 5 aufgestellten Blumenkübel zu genehmigen und somit zu legitimieren, um die alte Belästigungsfreie Situation wieder herzustellen. Vom ASE liegt diesbezüglich eine Aufforderung vor, diese Blumenkübel nach ca. 20 Jahren Standzeit zu entfernen, was bei den Anliegern und auch bei den Verkehrsteilnehmern zu neuen Problemen führt. Im Übrigen sind an der Liegenschaft Winkelgasse 3, die Blumenkübel vom ASE vor längerer Zeit genehmigt worden und stehen auch heute noch. Begründung: Im o.g. Bereich wurden vor ca. 20 Jahren, aufgrund von andauernder Belästigung der Anlieger durch abgestellte Fahrzeuge der Gäste des Hotel Pension Winkelhof, vom ehemaligen Hotelbetreiber diese Kübel aufgestellt. Dadurch konnten keine Fahrzeuge mehr in der sehr engen Straße (Wand / Wand 4,95 m) direkt vor den Häusern abgestellt werden. Dies hat nachhaltig die Verkehrssituation nicht verschlechtert, sondern erheblich verbessert, denn dann stand für den fließenden Verkehr mehr Straßenfläche zur Verfügung. Am Beispiel eines Müllfahrzeug mit einer Breite von 2,55 m und einem PKW von 2,10 m bleiben, wenn der PKW an der Wand steht, was des Öfteren zusätzlich zu Beschädigung an den Fassaden der Anlieger geführt hat, nur noch 30 cm für die Durchfahrt. Des Weiteren haben die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger erschwert bew. oft auch erst durch das Wegfahren der Fahrzeuge möglich gemacht. Diese alte Situation hat sich jetzt nach ca. 20 Jahren durch das Entfernen der Blumenkübel wieder eingestellt und sollte zurück genommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3500 2018 Die Vorlage OF 145/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 141/14 Betreff: Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Schaffung von Haltemöglichkeiten für PKW in diesem Bereich zu prüfen. Begründung: Vor und gegenüber dem Einzelhandelsgeschäft "Comet" (Kiosk, Café, Schreibwaren, Post/DHL, Toto/Lotto, Reinigungsannahme) gibt es derzeit keine Möglichkeit, einen Pkw regelgerecht für eine Besorgung abzustellen. Fahrzeuge werden leider regelmäßig im absoluten Halteverbot oder auf dem Gehweg abgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Förderung des in unserem Stadtteil dringend notwendigen Einzelhandels sollte hier wenn möglich eine Lösung gefunden werden, welche ein kurzzeitiges Abstellen von Pkw vor dem Geschäft oder dem Bereich gegenüber erlaubt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 04.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3208 2018 Die Vorlage OF 141/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 142/14 Betreff: Zugeparkter Gehweg gegenüber von Alt-Harheim 20 Seit im April 2018 in Alt Harheim 20 eine Postagentur eingerichtet worden ist, wird der Gehweg gegenüber nahezu unaufhörlich von Fahrzeugen als Parkplatz benutzt, so dass Fußgänger gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass der Gehweg befahren oder zugeparkt werden kann. Begründung: Der Gehweg an dieser Stelle ist als Schulweg ausgewiesen. Selbst wenn von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule verlangt würde, an dieser Stelle die Straße zu überqueren, würden die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge die Sicht für eine gefahrlose Überquerung verdecken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 04.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3209 2018 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 132/14 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem o.g. Gelände eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden kann. Falls ja, so bitten wir um eine Aussage über den möglichen Realisierungszeitraum, denn es drängt sehr! Hilfsweise sollte auch geprüft werden, ob dies ggf. auch mit einem Provisorium realisiert werden könnte, das zumindest den Realisierungszeitraum verbessern und die erforderliche Nutzungsdauer besser den Gegebenheiten angepasst werden könnte. Begründung: Bedingt durch die neuen Baugebiete und die damit einhergehende steigende Einwohnerzahl, steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim. Aus diesem Grund kann schon heute das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr mit dem Bedarf Schritt halten. Es fehlen schon heute ca. 30 derartige Betreuungsplätze. Aus diesem Grund, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Diese Kinderbetreuungseinrichtung könnte als Außenstelle der KT96 betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 132/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 113/14 Betreff: Absolutes Halteverbot in der Reginastraße überwachen und Einhaltung durchsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, dass die im Stadtteil Harheim, begründet eingeführten absoluten Halteverbote, überwacht und deren Einhaltung durchgesetzt wird. In der Reginastraße ist die Situation durch Falschparker noch prekärer, da die Müllabfuhr den Müll in diesem Bereich nicht mehr abholen kann und der LKW Anlieferverkehr stark behindert wird. Begründung: Aufgrund der Verkehrssituation wurden in der Reginastraße gegenüber Haus Nr. 41, ein absolutes Halteverbot vom OBR beantragt und entsprechend auch eingeführt, was die Mitbürger aber nicht abhält, sich dem zu widersetzen bzw. dieses absolute Halteverbot nicht zu beachten. Der Hintergrund ist, dass auch niemand dies überwacht und daher die Missachter auch mit keinen Repressalien zu rechnen hat, sondern er hat quasi exklusiv sogar einen Parkplatz für sich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 113/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 112/14 Betreff: Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die schon seit einem halben Jahr zugesagte Demontage der eher als Behinderung, nicht aber für die Verkehrssicherheit dienenden Barken, demontieren zu lassen. Begründung: Die o.g. Barken wurden bedingt durch den nicht mit dem OBR abgesprochenen Rückbau der Fahrradwege-Kennzeichnung im oberen Teil der Maßbornstraße, ersatzweise, installiert. Auch dieser Standort war zumindest nicht so mit dem OBR abgesprochen. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Barken besonders bei Gegenverkehr ein Risiko darstellen und daher beseitigt werden sollten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2568 2018 Die Vorlage OF 112/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 107/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516 Die Ursprünge des B-Plans 516 gehen zurück auf eine gesamtstädtische Wohnungsbauprogrammplanung aus den 1970er Jahren, also vor etwa 45 Jahren. Das formelle Bebauungsplanverfahren wurde mit dem ersten Aufstellungsbeschluss am 14.11.1991 eingeleitet, also vor 26 Jahren. Ein zweiter Aufstellungsbeschluss erging im April 1999, vor 18 Jahren. Wegen der Priorisierung anderer Baugebiete wurden die Planungen für das Baugebiet erst im Jahr 2012 wieder aufgegriffen. Die Planung wurde danach überarbeitet und im Herbst 2013 in Bonames den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Aufgrund der breiten Kritik der Bürger wurden in vier Planungsgesprächen bis zum Herbst 2015 das städtebauliche Konzept zusammen mit Bürgern überarbeitet. Diese weitgehend konsensfähige Version wurde den Bürgern am 4.11.2015 vorgestellt. Nun aber wird nach aktuellem Sachstand der erarbeitete Konsens durch einen neuen Baudezernenten erneut in Frage gestellt und die Umsetzung aufgehalten. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Aus welchem Grund wird angesichts der immer wieder dargestellten und beklagten Wohnungsnot in Frankfurt der B-Plan 516 immer wieder aufs Neue Veränderungen unterworfen? 2. Erfolgen nach der Veränderung des im Dialogprozess mit den Bürgern gefundenen Konzepts durch den Planungsdezernenten erneute Planungsgespräche mit den Bürgern? 3. Mit der erneuten Überprüfung durch den neuen Planungsdezernenten entsteht bei den Bürgern verständlicherweise der Eindruck, der Dezernent wäre mit dem Konsens, der in den Planungsgesprächen mit den Bürgern erzielt worden war, nicht zufrieden und wolle daher nachverhandeln. Sieht der Magistrat diese Vorgehensweise als das geeignete Mittel an, die Kooperationsbereitschaft der Bürger zu fördern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 107/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2017 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 101/14 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße "Hermannspforte" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "Kinder" aufzubringen. Begründung: Der Bereich der Straße "Hermannspforte" zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2232 2017 Die Vorlage OF 101/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Kinder" durch das Wort "verkehrsberuhigte Zone" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 99/14 Betreff: Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein Sicherheitskonzept gegen Einbruch und Vandalismus für die Kita 96 (Kinderzentrum In den Schafgärten) sowie für die Grundschule Harheim zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Bei den Einbrüchen am 11.09.2017 entstanden in beiden Einrichtungen erhebliche Schäden durch Diebstahl und Vandalismus. Durch die teilweise dunkle, abgelegene Lage ist es für Einbrecher ein Leichtes auf die jeweiligen Gelände zu gelangen. Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen zu erschweren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2231 2017 Die Vorlage OF 99/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und SPD; 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 98/14 Betreff: Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, welche verkehrssichernden Maßnahmen im Zuge der geplanten Führung des Baustellenverkehrs über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West vorgesehen sind. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST1796 vom 18.09.2017 mitteilt, sieht das planfestgestellte Baulogistikkonzept der DB Netz AG die Zufahrt zur Baustelle über Harheim und somit über Harheimer Stadtweg, Niddabrücke und Niddatal vor. Die einspurige Strecke wird sich der Baustellenverkehr mit den Pendlern, die den S-Bahnhof Berkersheim zu Fuß oder per Fahrrad erreichen wollen, und mit den Bussen der Linie 25 teilen müssen. Aus der Sicht des Ortsbeirates stellt sich dadurch die Frage nach der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 608 2017 Die Vorlage OF 98/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 91/14 Betreff: Taxi-Stand Alt-Harheim/Bushaltestelle "Rathaus-Harheim" vor Alt-Harheim 5 Der Magistrat wird aufgefordert, den Taxi-Stand Alt-Harheim zu beseitigen und die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von Alt-Harheim 5 an diese Stelle zu verlagern. Damit steht dann der notwendige Platz zur Verfügung, ein überdachtes Wartehäuschen und eine Sitzbank einzurichten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" wird von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die aber dort während der Wartezeit sich nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2077 2017 Die Vorlage OF 91/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 90/14 Betreff: Bushaltestelle "Harheim-Rathaus" vor Winkelgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor dem Haus Winkelgasse 2 mit einer Sitzbank auszustatten und erneut zu prüfen, ob die Ablehnungsgründe aus der ST960 vom 03.07.2015 für die Aufstellung eines Wetterschutzes weiterhin bestehen. Die Sitzbank ist gerade auch im Hinblick auf ältere Menschen wichtig. Begründung: Nach wie vor wird die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die sich aber dort während der Wartezeit nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2017 Die Vorlage OF 90/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 80/14 Betreff: Jakobusbrunnen im Ortsmittelpunkt (Alt Harheim) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, eine nachhaltige komplette Sanierung der Technik für den Jakobusbrunnen in Alt-Harheim sicherzustellen. Begründung: Der Jakobusbrunnen belebt den Ortsmittelpunkt und dient seit jeher in den Sommermonaten als beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Auf Nachfrage in den entsprechenden Ämtern war zu vernehmen, dass eine Inbetriebnahme des Brunnens aufgrund der maroden Technik nicht möglich sei. Daher bitten wir, dafür zu sorgen, dass die Anlage zeitnah grundsaniert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 19.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1802 2017 Die Vorlage OF 80/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 72/14 Betreff: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse Der Magistrat wird gebeten, die Straßen Tempelgasse und Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen. Begründung: Beide Straßen sind ungewöhnlich schmal, zudem existiert kein Bürgersteig. Die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone soll verdeutlichen, dass sich dort alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt bewegen und ein besonders hohes Maß an Umsicht und Rücksicht erforderlich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 22.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1683 2017 Die Vorlage OF 72/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem ersten Satz der Begründung folgender Satz eingefügt wird: "Diese Straßen sind im Schulwegeplan enthalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 210/14 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat, das Verkehrszeichen 136: "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte im Bereich der Hausnummern 1 und 4 anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, woran nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelages in Form von Pflastersteinen eigentlich keinen Zweifel lassen. Jedoch wird in diesem Bereich zu oft viel zu schnell gefahren, was eine erhebliche Gefahr vor allem für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter auf diesem ausgewiesenen Schulweg darstellt. Es gilt zu beachten, dass in diesem Bereich keine Möglichkeit existiert, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bitten wir jedoch um Handlungsmöglichkeiten um die Situation mit anderen geeigneten Maßnahmen zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6156 2024 Die Vorlage OF 210/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 196/14 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai d.J. - ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und - die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagene Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2024 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße "Alt-Harheim" vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen: 1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden? 2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden? 3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft "Alt-Harheim 20") einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken? Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch "Alt-Harheim" als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer "Tempo-20-Zone" könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5373 2024 Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße "Hermannspforte" mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße "Harheimer Weg" Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung "Nordpark". Begründung: zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße "Hermannspforte" (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den "Nordpark" Richtung "Grillplatz Nordpark" deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum "Grillplatz Nordpark" führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5374 2024 Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet. Abstimmung: 2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 176/14 Betreff: Parken Korffstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 - 25 in eine begrenzte Parkdauer von max. 30 Minuten mit dem Zusatz "Montag - Samstag von 8.00 - 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 174/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße "Hermannspforte" bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente, direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Vorschlag: Die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" sollte zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochgestuft werden. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile. 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 168/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2024 Die Vorlage OF 168/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2021, OF 48/14 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat beantragte und vom Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1805 vom 12.10.2020 zugesagte Markierung von Parkplätzen zügig umzusetzen. Begründung: Die vom Ortsbeirat angeregte Ausweisung der Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone ist inzwischen realisiert. Die Ausweisung der Parkflächen sollte daher erfolgen, damit legales Parken auf den dafür geeigneten Flächen ermöglicht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1165 2021 Die Vorlage OF 48/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 33/14 Betreff: Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte und die bereits vor gut 1,5 Jahren zugesagte Berücksichtigung von barrierefreien Spielgeräten vorzustellen (ST 292 / 17.2.2020). Begründung: Das Neubaugebiet "Im Niederfeld" sollte eine ausgewiesene Spielfläche erhalten. Diese wurde verworfen. Stattdessen sollte der Spielplatz "Hermannspforte" über die angrenzende Grünfläche hinaus erweitert werden - auch um Spielgeräte für größere Kinder. Leider gibt es bisher keinerlei Pläne oder Zeitvorstellungen in Richtung des Ortsbeirates. Dies möge mit einer Zeiteinschätzung für die Umsetzung nachgeholt werden. In Neubaugebieten leben Familien mit kleinen Kindern. Diese brauchen die Spielplätze jetzt und nicht erst in 5 Jahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 832 2021 Die Vorlage OF 33/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 35/14 Betreff: Instandsetzung des Weges Hermannspforte 22 bis 32 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Fußweg vor den Häusern in der Hermannspforte 22 - 32 in gleichem Maße Instand zu setzen, wie schon bei den Fußwegen der Hausnummern 10-20 sowie 34-40 geschehen. Begründung: Der genannte Weg vor der Bebauung dient den Anwohnern als einzige Verbindung zu ihren Wohnungseingängen. Leider ist dieser im Vergleich zu den ähnlich angelegten Wegen links und rechts davon in einem schlechten Zustand: Unebenheiten, die an trockenen Tagen zu stürzen führen, an nassen zu tiefen Pfützen und im Winter zu Eisflächen. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Anwohner bspw. auf Rollatoren unterwegs ist, erscheint es sinnvoll, diesen Weg - genauso wie bei den benachbarten Wegen bereits geschehen - ebenfalls Instand zu setzen und die beschriebenen Mängel zu beheben. Abbildung 1: Quelle: Google Maps Abbildung 2: Quelle: eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1519 2022 Die Vorlage OF 35/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 38/14 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des "Harheimer Wegs" zwischen "Im Niederfeld" und "Korffstraße" mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 835 2021 Die Vorlage OF 38/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 288/14 Betreff: Verbesserung der Barrierefreiheit in Harheim Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Punkten in Harheim bauliche Veränderungen vorzunehmen, um den Zugang für Personen mit Mobilitätseinschränkungen herzustellen bzw. zu verbessern: 1. Bürgeramt, Außenstelle Harheim: Eingang zum Gebäude und Zugang zum Amtsraum 2. Einseitige Absenkung des Bordsteins in der Nähe der Apotheke Begründung: Zu 1.: Rollstuhlfahrer/-innen ist es aktuell nicht möglich, den Amtsraum im Rathaus Harheim selbstständig zu besuchen. Für Rollatorfahrer/-innen ist der Zugang mühsam. Zu 2.: Die Überquerung der Straße Alt-Harheim in Höhe der Apotheke ist für Personen mit Mobilitätseinschränkungen aufgrund des hohen Bordsteins erschwert. Eine Absenkung des Bordsteins würde Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7309 2021 Die Vorlage OF 288/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 286/14 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen. - ferner die äußere Sandstein-Rundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen. - die vollständige Erneuerung der Brunnentechnik zu veranlassen. - an den vorgesehenen Stellen wieder Bäume zu pflanzen, deren Habitus dem Standort und ihrer Funktion als Schattenspender entspricht. - und an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten. Begründung: Am 1986 eingeweihten Kirchplatz hat der Zahn der Zeit inzwischen heftig genagt. Die o.g. Maßnahmen erscheinen dem Ortsbeirat daher erforderlich, um den Harheimer Ortsmittelpunkt, der von historischer Bedeutung für den Stadtteil ist und der u.a. als Austragungsort für etliche Freiluftveranstaltungen dient, wieder in einen der Funktion für den Stadtteil angemessenen Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.08.2020, OF 254/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7200 2021 1. Die Vorlage OF 254/14 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 286/14 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 286/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU und BFF; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 271/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg vom Parkplatz Zur Untermühle bis zur Einmündung Maßbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Begründung: Der Weg ist in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 271/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 266/14 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen Der Magistrat wird gebeten, an der Maßbornstraße gegenüber der Einmündung der Straße "In den Aspen" einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es beim Abbiegen aus der Straße "In den Aspen" häufig zu gefährlichen Situationen mit Rad- und Kfz-Verkehr, auf der Maßbornstraße. Diese Situationen treten vor allem dann auf, wenn auf der linken, ortsauswärts gerichteten Seite der Maßbornstraße größere Fahrzeuge parken, da diese die Sicht stark beeinträchtigen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6749 2020 Die Vorlage OF 266/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2020, OF 265/14 Betreff: Parksituation Riedhalsstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in der Riedhalsstraße auf beiden Seiten zwischen dem Harheimer Stadtweg und der Einfahrt zur Bezirkssportanlage durch das Anbringen einer entsprechenden Beschilderung zu unterbinden. Begründung: Das Parken großer LKW an der genannten Stelle stellt ein Sicherheitsrisiko dar, weil die Durchfahrtmöglichkeiten für RTW und Feuerwehr zur stark frequentierten Bezirkssportanlage und Turnhalle zeitweise blockiert werden. Die dort abgestellten LKW müssen zudem auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage wenden, was dort zu Schäden führt. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6748 2020 Die Vorlage OF 265/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 257/14 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, soll in der Kurve/Ecke, auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen) eine weitere Straßenlaterne installiert werden. Desweiteren wird darum gebeten die aktuellen Laternen dieses Weges zu reinigen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen "Grundweg" und "In den Schafgärten" und liegt zwischen der Kindertagestätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6289 2020 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 254/14 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen, - ferner die äußere Sandstein-Rundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen, - wieder niedrig wachsende Bäume an den vorgesehenen Stellen zu setzen - und an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten. Begründung: Der Platz steht nicht unter Denkmalschutz. Nach 35 Jahren ist die Reinigung des Buntsandsteins von Flechten in großem Umfang auf allen Buntsandsteinflächen erforderlich. Die Apostelfigur weist auf der Oberfläche starke Algenbildung auf. Auf der äußeren Rundung des Segmentbrunnens ist die Sandstein-Oberfläche abgeplatzt. Nach fachlicher Auskunft ist dies die Folge einer Versiegelung und kann durch Abschleifen behoben werden. Eine neue Versiegelung wird nicht empfohlen. Kalkreste im Brunnen wären mit zu entfernen. Der Platz weist auch mittig große dunklere Flecken auf. Vor dem Abgang zum Kirchengrundriss bei einer Bank an einer Straßenseite haben Wurzeln eines hohen Baumes das Pflaster gehoben und zur Stolperfalle gemacht. Eine Einebnung erfordert möglicherweise das Kappen einer Nebenwurzel. Der Platz wurde zwischen 1983 und 1986 gestaltet. Harheim erhielt ihn als Geschenk zur 1200-Jahr-Feier. Die Einweihung wurde mit der Bevölkerung groß gefeiert. Die Stadt veranschlagte für die Platzgestaltung 800.000 DM. Zwei Banken spendeten je 7.000 DM für die Apostelfigur. Der Wert der Anlage ist zu erhalten, seine historische Bedeutung aufrecht zu erhalten und eine Pflege des Platzes wie die Reinigung daher unerlässlich. Das gilt erst recht, da Harheim außer einem Kapellchen und drei Kruzifixen keine Denkmäler hat. Sein Ortsmittelpunkt mit den frei zu haltenden Blickachsen auf Rathaus und passende Backstein-Häuserzeile sowie Kirchengrundriss und Brunnen ist ein einmaliges Ensemble in Frankfurt. Mit dem Kirchengrundriss, Kruzifix und Bronzeplatte im Boden erinnert es an das frühere Wahrzeichen Harheims, die St. Jakobus-Barockkirche, einem Ort religiöser Verehrung seit vermutlich um 800. Die Kirche kam 1936/37 gegen den Widerspruch des Prof. Walbe vom Denkmalamt Darmstadt zum Abriss, weil ihn die NSDAP befürwortete. Mit der Weite des Platzes dient der Platz der Bevölkerung und Vereinen bei Märkten wie dem Weihnachtsmarkt, bei der Fronleichnamsprozession oder beim Brunnenfest und anderem mehr. Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene Plan, welcher in der Anlage beigefügt ist, zeigt die Baumreihen, die den Platz eingrenzen. Das Konzept sollte nicht der Beliebigkeit anheimfallen. An den leeren Stellen, wo vormals Bäume standen, sollen wieder niedrig wachsende Bäume, gepflanzt werden. Sie dienen der Abgrenzung des Platzes zur Straße hin sowie der Abgrenzung vor der Häuserzeile aus Backstein. Die Pflanzung würde allerdings etwas aufwendiger sein als üblich, weil Kabel an der Straßenseite liegen. Es ist aber bekannt, dass in Frankfurt das Problem schon gelöst worden ist, etwa durch Ummantelung der Kabel. Anlage 1 (ca. 136 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2021, OF 286/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7200 2021 1. Die Vorlage OF 254/14 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 286/14 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 286/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU und BFF; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 247/14 Betreff: Kinderspielplatz Harheim-Süd Mit der ST 194 wurde dem OBR am 07.02.2020 mitgeteilt, dass die Erweiterung Spielplatz "Hermannspforte" bereits auf die Möglichkeit einer Erweiterung und attraktiveren Gestaltung hin geprüft wurde. Denkbar sei dies aber nur, wenn der Spielplatz in Richtung der Grünfläche erweitert werden würde! Wir fragen den Magistrat daher an, ob das Denkbare nämlich die Erweiterung des Spielplatzes in Richtung Westen und Norden in die Grünfläche, auch in die Realität umgesetzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht, auch für die Kinder im neuen Baugebiet Harheim - Süd, (Im Niederfeld, Im Kalk, und Eckstraße) einen adäquaten Spielplatz zur Verfügung zu haben. Daher sollte einer angedachten Erweiterung nichts im Weg stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1693 2020 Die Vorlage OF 247/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz das Wort "Erweiterung" gestrichen und im letzten Satz durch das Wort "Vergrößerung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 250/14 Betreff: Parkflächen Reginastraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der neu geschaffenen verkehrsberuhigten Zone in der Reginastraße um Markierung von Parkflächen. Begründung: In verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken nur auf markierten Flächen gestattet. Damit ist das legale Parken in der neu eingerichteten verkehrsberuhigten Zone nicht mehr möglich. Um Anwohnern diese Situation deutlich zu machen und gleichzeitig das Parken an geeigneten Stellen zu ermöglichen, erscheint die Maßnahme sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6247 2020 Die Vorlage OF 250/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 243/14 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Der Magistrat wird gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick / In den Aspen 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2021 Die Vorlage OF 243/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD; CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 233/14 Betreff: Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahndecke in der Merzenstraße komplett zu erneuern, und nicht nur wie angezeigt, von der Straße am Wetterhahn bis zur Hausnummer 21 in der Merzenstraße und von der Hausnummer 11 in der Merzenstraße bis zur Maßbornstraße. Des Weiteren bitten wir zu prüfen und zu berichten, warum nicht, wie in der Straße "Im Eschbachtal", die Straßenlampen erneuert, d.h. die Zuleitung und die Straßenlampen in den Bürgersteig verlegt wurden? Begründung: Vor einigen Jahren wurden die Bürgersteige auf beiden Straßenseiten neu verlegt, mit der Absicht, anschließend auch die Fahrbahndecke in der gesamten Straße zu erneuern. Nun soll lediglich ein Teilabschnitt der Straße erneuert werden, was schon wieder Stückwerk bedeutet. Auch wenn der Zustand des Teilabschnittes zwischen Merzenstraße Hausnummer 11 und Hausnummer 21 besser ist, als der übrige Teil der Straße, gibt es doch einige Mängel (s. Fotos im Anhang), die eine komplette Erneuerung der Merzenstraße rechtfertigen würden. Da die Straßenlaternen nicht wie bei anderen Straßenerneuerungen in den Bürgersteig versetzt wurden, hängen sie immer noch an Drahtseilen, die zwischen den gegenüber gelegenen Häusern gespannt sind. Fotos der Straßendecke in der Merzenstraße zwischen Haus Nr. 11 und 21 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 233/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 215/14 Betreff: Einrichtung einer Mobilitätsstation am Alten Kirchplatz (Alt-Harheim) in Frankfurt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, am Alten Kirchplatz in Frankfurt-Harheim eine Mobilitätsstation einzurichten bzw. eine Einrichtung voranzutreiben! Diese soll folgende Einheiten beinhalten: - Car-Sharing-Station mit einem Auto - 2 Aufladestationen für E-Automobile - 2 Aufladestationen für E-Bikes / Fahrräder - Station für Roller / Vespa mit Elektroantrieb In die Planung ist die Infrastruktur um den gesamten Platz einzubeziehen. So ist es denkbar, dass der nur selten genutzte Taxi-Platz aufgelöst oder verlegt und einer Nutzung für die oben genannten Stellplätze zugeführt wird. Denkbar ist auch der Einbezug einer der Stellplätze am Bürgeramt, die heute permanent mit Dauerparkern zugestellt sind. Verträge mit Car-Sharing-Anbietern sollen künftig nur noch dann abgeschlossen werden, wenn diese sich auch verpflichten,an die Peripherie der Stadt Frankfurt mit ihrem Angebot zu gehen. Begründung: Harheim ist einer der Stadtteile mit der höchsten Autodichte. Das liegt zum Einen, am gegenüber der Innenstadt deutlich schlechteren Personen-Nahverkehr, zum anderen aber auch daran, dass die Stadtteile am Rand immer vergessen werden, wenn es um die Ansiedlung von Car-Sharing-Angeboten geht. Dies ist auch beim Angebotsmangel von Leihfahrrädern, E-Rollern oder E-Vespas festzustellen. Dieser Mangel soll nun an zentraler Stelle am Alten Kirchplatz in Harheim behoben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 215/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 213/14 Betreff: Elektromobilität nicht bremsen, sondern fördern Der Magistrat wird aufgefordert, zur Förderung der Elektromobilität den flächendeckenden Ausbau von Elektroladestationen auf öffentlichen Flächen zu unterstützen und zu fördern und in diesem Rahmen möglichst zeitnah aktiv zu ermöglichen, dass im Stadtteil Harheim auf öffentlichen Parkplätzen wie etwa dem Parkplatz Zur Untermühle Ladestationen eingerichtet werden. Begründung: Die Klimaziele der Bundesregierung erreichen sich nicht von selbst. Da müssen Bund, Länder und Kommunen schneller und effizienter handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 199/14 Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an dem o.g Ort, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft, durch vorbeifahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Wir denken hier u.a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag hilfreich sein! Begründung: Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße, (Bäcker, Metzger) ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich, dass auch der Bürgersteig von LKW, PKW und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein / Bürgersteig, erst möglich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5112 2019 Die Vorlage OF 199/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert auf der Grundlage der NR895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 441 2019 Der Vorlage OF 196/14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2019, OF 190/14 Betreff: Erneuerung des Bürgersteigs vor der Einfahrt Maßbornstraße 17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Straßenbauamt zu beauftragen, die Absenkung des Bürgersteigs vor der Einfahrt zum o.g. Grundstück zu beheben und den Bürgersteig wieder in die optimale Höhe / Gefälle zu bringen. Begründung: Bedingt durch Bauarbeiten im hinteren Teil des Grundstücks, ist der Bürgersteig herunter gefahren worden. Jetzt entsteht dort bei Regen eine Pfütze, die behoben werden sollte. Ob hier Regressansprüche gegen den Eigentümer geltend gemacht werden können ist zu prüfen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 190/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 185/14 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die seit 2017 in Planung befindliche Einrichtung einer Baustellenabfahrt an der B3 für den LKW-Verkehr überhaupt noch von der DB Netze AG weiter verfolgt wird, oder ob der Plan völlig aufgegeben wurde und nun beabsichtigt ist, den LKW-Bauverkehr weitestgehend durch den Stadtteil Harheim und über die Niddabrücke am Harheimer Stadtweg zu führen. Begründung: Bei der Vorstellung des Projektes und der öffentlichen Beschreibung im Mai 2017 hatte die DB Netze noch detailliert beschrieben, dass Erdmassen, Betonstahl und Beton mit LKWs antransportiert werden und dafür eine Auf- /Abfahrt für den Baustellenverkehr an der B3 eingerichtet wird und damit LKWBaustellenverkehr weitestgehend aus den Ortskernen herausgehalten werden. Ein Baubeginn der Straßenbauarbeiten für die Baustellenabfahrt an der B3 ist aktuell jedoch absolut nicht erkennbar. Das ruft Zweifel hervor, ob die DB schon aus wirtschaftlichen Gründen die Baustellenzufahrt für den Schwerverkehr der Einfachheit halber durch Harheim führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4761 2019 Die Vorlage OF 185/14 wird in folgender Fassung als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, CDU und SPD beschlossen: "Der Magistrat wird um dringende Bearbeitung der Vorlage OM 4258 vom 18.02.2019 gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 184/14 Betreff: Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der Keltenstraße Absicherung der natürlichen Quelle in Harheim am "Born" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin die bei vielen Harheimer Bürgern bekannte und schon seit sehr langer Zeit aktive natürliche Quelle (nordwestlich der Riedhalsstraße) am Born (Flurstück 734) erhalten bleibt und nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurde bei Bauarbeiten oberhalb der Quelle, im Bereich Keltenstraße, Maßbornstraße, Am Römerbrunnen bzw. Bürgerstraße, die o.g. Quelle in Mitleidenschaft gezogen, was bedeutet, dass diese fast versiegt war. Jetzt wo wieder größere Bauarbeiten in diesem Bereich geplant sind, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, welche eine Beeinträchtigung der Quelle ausschließen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4760 2019 Die Vorlage OF 184/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 180/14 Betreff: Zugeparkter Gehweg auf dem Schulweg gegenüber von der Liegenschaft Alt-Harheim 20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die in der ST 1943 vom 08.10.2018 zugesagten Stahlabweiser installiert werden. Begründung: Bedauerlicherweise ist an dieser Stelle der Gehweg immer noch regelmäßig von darauf verbotswidrig abgestellten Autos zugeparkt, die Fußgänger - auch Schulkinder - müssen an dieser Stelle immer noch auf die Fahrbahn ausweichen. Das Straßenverkehrsamt erklärt Bürgern, die sich darüber beschweren, "Verkehrsüberwachung kann vorsätzliches Fehlverhalten nicht unterbinden." Da bleibt die Frage, weshalb die offenbar einzige mögliche Maßnahme zum Schutz der Fußgänger nicht zeitnah durchgeführt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1239 2019 Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 178/14 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse Vorgang: OM 1683/17 OBR 14; ST 1737/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann das Vorhaben "Verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse" umgesetzt wird. Begründung: Der Magistrat hat die entsprechende Anregung des Ortsbeirats (OM 1683 vom 22.5.2017) zur Ausweisung des im Antrag genannten Bereichs mit der ST1737 vom 8.9.2017 positiv beschieden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1737 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 178/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 177/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 177/14 Betreff: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse Vorgang: OM 1683/17 OBR 14; ST 1737/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die in der ST1737 vom 08.09.2017 zugesagte verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse eingerichtet wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist besorgt, ob die zugesagte Einrichtung in den vergangenen eineinhalb Jahren möglicherweise verloren gegangen sein könnte. Das ursächliche Problem hat sich leider nicht von alleine gelöst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1737 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 177/14 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNEN erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1194 2019 Die Vorlage OF 177/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 161/14 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße "In den Schafgärten" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Straße "In den Schafgärten" ab Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung "Am Eschbachtal" zu einer Einbahnstraße umzufunktionieren. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zu Bürgerhaus, Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelelung könnte die Situation verbessert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2018 Die Vorlage OF 161/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text der Begründung angefügt wird: "Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatz suchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 162/14 Betreff: Parkraumkonzept für den Parkplatz zur Untermühle Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Parkplatz Zur Untermühle montags bis samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf eine Parkdauer von maximal 4 Stunden zu beschränken, ausweisbar durch eine Parkscheibe. Begründung: Der für das Bürgerhaus vorgesehene Parkraum wird regelmäßig von langfristig abgestellten Anhängern oder von Baufahrzeugen belegt, was zu einem störenden höheren Verkehrsaufkommen vor und um das Bürgerhaus führt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3939 2018 Die Vorlage OF 162/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 157/14 Betreff: Umleitung Nidda-Radweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, während der von Januar bis März 2019 geplanten Sperrung der Harheimer Nidda-Brücke eine Umleitung des Radverkehrs nördlich der Nidda über den Bonameser Nordpark und die Straße "Hermannspforte" sowie den Harheimer Ortskern auszuschildern. Der dazu benötigte, nicht asphaltierte Feldweg zwischen Nordpark und Hermannspforte ist zu diesem Zweck entsprechend herzurichten. Begründung: Die Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim muss wegen der Ertüchtigung für den LKW-Verkehr im genannten Zeitraum gesperrt werden, was dann auch den Niddaradweg unpassierbar macht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2018 Die Vorlage OF 157/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 339/12 Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023") schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, (i) eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, (ii) eine sechszügige IGS in Bildungsregion Nord sowie (iii) ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach/Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehen Am Eschbachtal // Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-)Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern sowie 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche? Begründung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen ist eine frühzeitige Planung zwingend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3663 2018 Die Vorlage OF 339/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2018, OF 145/14 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse Die dort seit 20 Jahren aufgestellten Blumenkübel sollten wieder aufgestellt werden Der Magistrat wird gebeten, die seit vielen Jahren im Bereich der Liegenschaft Winkelgasse 5 aufgestellten Blumenkübel zu genehmigen und somit zu legitimieren, um die alte Belästigungsfreie Situation wieder herzustellen. Vom ASE liegt diesbezüglich eine Aufforderung vor, diese Blumenkübel nach ca. 20 Jahren Standzeit zu entfernen, was bei den Anliegern und auch bei den Verkehrsteilnehmern zu neuen Problemen führt. Im Übrigen sind an der Liegenschaft Winkelgasse 3, die Blumenkübel vom ASE vor längerer Zeit genehmigt worden und stehen auch heute noch. Begründung: Im o.g. Bereich wurden vor ca. 20 Jahren, aufgrund von andauernder Belästigung der Anlieger durch abgestellte Fahrzeuge der Gäste des Hotel Pension Winkelhof, vom ehemaligen Hotelbetreiber diese Kübel aufgestellt. Dadurch konnten keine Fahrzeuge mehr in der sehr engen Straße (Wand / Wand 4,95 m) direkt vor den Häusern abgestellt werden. Dies hat nachhaltig die Verkehrssituation nicht verschlechtert, sondern erheblich verbessert, denn dann stand für den fließenden Verkehr mehr Straßenfläche zur Verfügung. Am Beispiel eines Müllfahrzeug mit einer Breite von 2,55 m und einem PKW von 2,10 m bleiben, wenn der PKW an der Wand steht, was des Öfteren zusätzlich zu Beschädigung an den Fassaden der Anlieger geführt hat, nur noch 30 cm für die Durchfahrt. Des Weiteren haben die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger erschwert bew. oft auch erst durch das Wegfahren der Fahrzeuge möglich gemacht. Diese alte Situation hat sich jetzt nach ca. 20 Jahren durch das Entfernen der Blumenkübel wieder eingestellt und sollte zurück genommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3500 2018 Die Vorlage OF 145/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 141/14 Betreff: Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Schaffung von Haltemöglichkeiten für PKW in diesem Bereich zu prüfen. Begründung: Vor und gegenüber dem Einzelhandelsgeschäft "Comet" (Kiosk, Café, Schreibwaren, Post/DHL, Toto/Lotto, Reinigungsannahme) gibt es derzeit keine Möglichkeit, einen Pkw regelgerecht für eine Besorgung abzustellen. Fahrzeuge werden leider regelmäßig im absoluten Halteverbot oder auf dem Gehweg abgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Förderung des in unserem Stadtteil dringend notwendigen Einzelhandels sollte hier wenn möglich eine Lösung gefunden werden, welche ein kurzzeitiges Abstellen von Pkw vor dem Geschäft oder dem Bereich gegenüber erlaubt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 04.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3208 2018 Die Vorlage OF 141/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 142/14 Betreff: Zugeparkter Gehweg gegenüber von Alt-Harheim 20 Seit im April 2018 in Alt Harheim 20 eine Postagentur eingerichtet worden ist, wird der Gehweg gegenüber nahezu unaufhörlich von Fahrzeugen als Parkplatz benutzt, so dass Fußgänger gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass der Gehweg befahren oder zugeparkt werden kann. Begründung: Der Gehweg an dieser Stelle ist als Schulweg ausgewiesen. Selbst wenn von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule verlangt würde, an dieser Stelle die Straße zu überqueren, würden die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge die Sicht für eine gefahrlose Überquerung verdecken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 04.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3209 2018 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 132/14 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem o.g. Gelände eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden kann. Falls ja, so bitten wir um eine Aussage über den möglichen Realisierungszeitraum, denn es drängt sehr! Hilfsweise sollte auch geprüft werden, ob dies ggf. auch mit einem Provisorium realisiert werden könnte, das zumindest den Realisierungszeitraum verbessern und die erforderliche Nutzungsdauer besser den Gegebenheiten angepasst werden könnte. Begründung: Bedingt durch die neuen Baugebiete und die damit einhergehende steigende Einwohnerzahl, steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim. Aus diesem Grund kann schon heute das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr mit dem Bedarf Schritt halten. Es fehlen schon heute ca. 30 derartige Betreuungsplätze. Aus diesem Grund, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Diese Kinderbetreuungseinrichtung könnte als Außenstelle der KT96 betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 132/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 113/14 Betreff: Absolutes Halteverbot in der Reginastraße überwachen und Einhaltung durchsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, dass die im Stadtteil Harheim, begründet eingeführten absoluten Halteverbote, überwacht und deren Einhaltung durchgesetzt wird. In der Reginastraße ist die Situation durch Falschparker noch prekärer, da die Müllabfuhr den Müll in diesem Bereich nicht mehr abholen kann und der LKW Anlieferverkehr stark behindert wird. Begründung: Aufgrund der Verkehrssituation wurden in der Reginastraße gegenüber Haus Nr. 41, ein absolutes Halteverbot vom OBR beantragt und entsprechend auch eingeführt, was die Mitbürger aber nicht abhält, sich dem zu widersetzen bzw. dieses absolute Halteverbot nicht zu beachten. Der Hintergrund ist, dass auch niemand dies überwacht und daher die Missachter auch mit keinen Repressalien zu rechnen hat, sondern er hat quasi exklusiv sogar einen Parkplatz für sich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 113/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 112/14 Betreff: Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die schon seit einem halben Jahr zugesagte Demontage der eher als Behinderung, nicht aber für die Verkehrssicherheit dienenden Barken, demontieren zu lassen. Begründung: Die o.g. Barken wurden bedingt durch den nicht mit dem OBR abgesprochenen Rückbau der Fahrradwege-Kennzeichnung im oberen Teil der Maßbornstraße, ersatzweise, installiert. Auch dieser Standort war zumindest nicht so mit dem OBR abgesprochen. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Barken besonders bei Gegenverkehr ein Risiko darstellen und daher beseitigt werden sollten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2568 2018 Die Vorlage OF 112/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 107/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516 Die Ursprünge des B-Plans 516 gehen zurück auf eine gesamtstädtische Wohnungsbauprogrammplanung aus den 1970er Jahren, also vor etwa 45 Jahren. Das formelle Bebauungsplanverfahren wurde mit dem ersten Aufstellungsbeschluss am 14.11.1991 eingeleitet, also vor 26 Jahren. Ein zweiter Aufstellungsbeschluss erging im April 1999, vor 18 Jahren. Wegen der Priorisierung anderer Baugebiete wurden die Planungen für das Baugebiet erst im Jahr 2012 wieder aufgegriffen. Die Planung wurde danach überarbeitet und im Herbst 2013 in Bonames den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Aufgrund der breiten Kritik der Bürger wurden in vier Planungsgesprächen bis zum Herbst 2015 das städtebauliche Konzept zusammen mit Bürgern überarbeitet. Diese weitgehend konsensfähige Version wurde den Bürgern am 4.11.2015 vorgestellt. Nun aber wird nach aktuellem Sachstand der erarbeitete Konsens durch einen neuen Baudezernenten erneut in Frage gestellt und die Umsetzung aufgehalten. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Aus welchem Grund wird angesichts der immer wieder dargestellten und beklagten Wohnungsnot in Frankfurt der B-Plan 516 immer wieder aufs Neue Veränderungen unterworfen? 2. Erfolgen nach der Veränderung des im Dialogprozess mit den Bürgern gefundenen Konzepts durch den Planungsdezernenten erneute Planungsgespräche mit den Bürgern? 3. Mit der erneuten Überprüfung durch den neuen Planungsdezernenten entsteht bei den Bürgern verständlicherweise der Eindruck, der Dezernent wäre mit dem Konsens, der in den Planungsgesprächen mit den Bürgern erzielt worden war, nicht zufrieden und wolle daher nachverhandeln. Sieht der Magistrat diese Vorgehensweise als das geeignete Mittel an, die Kooperationsbereitschaft der Bürger zu fördern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 107/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2017 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 101/14 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße "Hermannspforte" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "Kinder" aufzubringen. Begründung: Der Bereich der Straße "Hermannspforte" zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2232 2017 Die Vorlage OF 101/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Kinder" durch das Wort "verkehrsberuhigte Zone" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 99/14 Betreff: Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein Sicherheitskonzept gegen Einbruch und Vandalismus für die Kita 96 (Kinderzentrum In den Schafgärten) sowie für die Grundschule Harheim zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Bei den Einbrüchen am 11.09.2017 entstanden in beiden Einrichtungen erhebliche Schäden durch Diebstahl und Vandalismus. Durch die teilweise dunkle, abgelegene Lage ist es für Einbrecher ein Leichtes auf die jeweiligen Gelände zu gelangen. Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen zu erschweren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2231 2017 Die Vorlage OF 99/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und SPD; 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 98/14 Betreff: Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, welche verkehrssichernden Maßnahmen im Zuge der geplanten Führung des Baustellenverkehrs über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West vorgesehen sind. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST1796 vom 18.09.2017 mitteilt, sieht das planfestgestellte Baulogistikkonzept der DB Netz AG die Zufahrt zur Baustelle über Harheim und somit über Harheimer Stadtweg, Niddabrücke und Niddatal vor. Die einspurige Strecke wird sich der Baustellenverkehr mit den Pendlern, die den S-Bahnhof Berkersheim zu Fuß oder per Fahrrad erreichen wollen, und mit den Bussen der Linie 25 teilen müssen. Aus der Sicht des Ortsbeirates stellt sich dadurch die Frage nach der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 608 2017 Die Vorlage OF 98/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 91/14 Betreff: Taxi-Stand Alt-Harheim/Bushaltestelle "Rathaus-Harheim" vor Alt-Harheim 5 Der Magistrat wird aufgefordert, den Taxi-Stand Alt-Harheim zu beseitigen und die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von Alt-Harheim 5 an diese Stelle zu verlagern. Damit steht dann der notwendige Platz zur Verfügung, ein überdachtes Wartehäuschen und eine Sitzbank einzurichten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" wird von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die aber dort während der Wartezeit sich nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2077 2017 Die Vorlage OF 91/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 90/14 Betreff: Bushaltestelle "Harheim-Rathaus" vor Winkelgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor dem Haus Winkelgasse 2 mit einer Sitzbank auszustatten und erneut zu prüfen, ob die Ablehnungsgründe aus der ST960 vom 03.07.2015 für die Aufstellung eines Wetterschutzes weiterhin bestehen. Die Sitzbank ist gerade auch im Hinblick auf ältere Menschen wichtig. Begründung: Nach wie vor wird die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die sich aber dort während der Wartezeit nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2017 Die Vorlage OF 90/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 80/14 Betreff: Jakobusbrunnen im Ortsmittelpunkt (Alt Harheim) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, eine nachhaltige komplette Sanierung der Technik für den Jakobusbrunnen in Alt-Harheim sicherzustellen. Begründung: Der Jakobusbrunnen belebt den Ortsmittelpunkt und dient seit jeher in den Sommermonaten als beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Auf Nachfrage in den entsprechenden Ämtern war zu vernehmen, dass eine Inbetriebnahme des Brunnens aufgrund der maroden Technik nicht möglich sei. Daher bitten wir, dafür zu sorgen, dass die Anlage zeitnah grundsaniert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 19.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1802 2017 Die Vorlage OF 80/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 72/14 Betreff: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse Der Magistrat wird gebeten, die Straßen Tempelgasse und Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen. Begründung: Beide Straßen sind ungewöhnlich schmal, zudem existiert kein Bürgersteig. Die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone soll verdeutlichen, dass sich dort alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt bewegen und ein besonders hohes Maß an Umsicht und Rücksicht erforderlich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 22.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1683 2017 Die Vorlage OF 72/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem ersten Satz der Begründung folgender Satz eingefügt wird: "Diese Straßen sind im Schulwegeplan enthalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch die Erweiterung um das Baugebiet Harheim Süd reicht die Kapazität eines Glascontainers ggü. Hermannspforte 58 seit Monaten nicht mehr aus. Bitte prüfen Sie, ob ein weiterer Container aufgestellt werden kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Verbindung vom Harheimer Stadtweg zur S-Bahn-Station Berkersheim ist laut Beschilderung nur für den Linienverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Tatsächlich aber wird diese Strasse ständig vom Individualverkehr benutzt, teilweise mit hoher Geschwindigkeit. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Behinderungen des Linienverkehrs, besonders an der Brücke über die Nidda. Ich rege daher an, hier eine Blockade einzubauen, so daß nur noch der Linienverkehr und der landwirtschaftliche Verkehr passieren kann. Dies kann bspw. eine automatische Pollerlösung oder eine Absenkung der Fahrbahn sein.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch die Erweiterung um das Baugebiet Harheim Süd reicht die Kapazität eines Glascontainers ggü. Hermannspforte 58 seit Monaten nicht mehr aus. Bitte prüfen Sie, ob ein weiterer Container aufgestellt werden kann.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Unterstützer: 5
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Verbindung vom Harheimer Stadtweg zur S-Bahn-Station Berkersheim ist laut Beschilderung nur für den Linienverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Tatsächlich aber wird diese Strasse ständig vom Individualverkehr benutzt, teilweise mit hoher Geschwindigkeit. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Behinderungen des Linienverkehrs, besonders an der Brücke über die Nidda. Ich rege daher an, hier eine Blockade einzubauen, so daß nur noch der Linienverkehr und der landwirtschaftliche Verkehr passieren kann. Dies kann bspw. eine automatische Pollerlösung oder eine Absenkung der Fahrbahn sein.
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